CUENDET & Cie spa - Tour-Operator - Genehmigung der Provinz Siena - Nr. 0048 - prot. 01125, L.R.T. 51/1986

1) ANMELDUNG UND BESTÄTIGUNG
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrags verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie ausdrücklich eine entsprechende gesonderte Erklärung abgegeben haben.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.

2) LEISTUNGEN
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Buchungsbestätigung. Die Korrektur aufgrund von Irrtümern, z.B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern, bleibt vorbehalten. Sonderwünsche oder mündliche Vereinbarungen werden erst durch die ausdrückliche Bestätigung CUENDETS wirksam. CUENDET & CIE Spa Italien behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die CUENDET & CIE Spa Italien den Reisenden rechtzeitig informiert.

3) LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
Änderungen einzelner Leistungen in Abweichung vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von CUENDET & CIE Spa Italien nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Ferien nicht beeinträchtigen. CUENDET & CIE Spa Italien wird den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Es bleibt vorbehalten, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall einer Änderung der für den Ferienaufenthalt geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung auf den Gesamtpreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer wesentlichen Vertragsleistung wird CUENDET & CIE Spa Italien den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Beginn der Reise hierüber benachrichtigen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Vertragsleistung ist der Reisende berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder statt dessen die Vermittlung eines gleichwertigen Objekts zu verlangen, sofern CUENDET & CIE Spa Italien in der Lage ist, dem Reisesenden ein solches ohne Mehrpreis anzubieten. Der Reisende muss diese Rechte unverzüglich nach der Benachrichtigung gegenüber CUENDET & CIE Spa Italien geltend machen.

4) PREISE
Das Kalenderjahr wurde in fünf Saisons aufgeteilt (L, MS, M, HS, H). Die jeweiligen Saisonzeiten sind in der beiliegenden Preisliste angegeben. Bei allen Unterkunftsbeschreibungen ist eine Preiskategorie angegeben, die sich auf die entsprechende Saison bezieht. Zur Festlegung der Saison ist der erste Tag einer jeden gebuchten Woche massgeblich.

5) MINDESTAUFENTHALTSDAUER
Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt im allgemeinen eine Woche von Samstag auf Samstag, es sei denn, die Angaben in der Beschreibung der Unterkunft im Katalog lauten anders. Die Unterkünfte mit dem Symbol d sehen immer eine zweiwöchige Mindestaufenthaltsdauer vor. Manchmal können Hauseigentümer, die normalerweise eine Mindestmietdauer von zwei Wochen vorgeben, ein Extra-Reinigungsgeld verlangen, wenn sie einer einwöchentlichen Buchung zustimmen. CUENDET wird den Reisenden im Moment der Buchung auf diese Extrakosten hinweisen.

6) ZAHLUNGEN - BUCHUNGSSPESEN - VOUCHER
1. Prinzipiell leistet der Reisende bei Vertragsschluss eine Anzahlung. Diese Anzahlung darf 10%, höchstens jedoch DM 500,-- pro Person nur überschreiten, wenn dem Reisenden Nachweis der Sicherheitsleistungen gem. Par. 651 k Abs. 5 BGB erbracht wurde. Im vorliegenden Faltblatt wird solcher Nachweis erbracht (Sicherungsschein) und auf Wunsch kann dem Reisenden ein zusätzlicher Sicherungsschein ausgehändigt werden. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
2. Für Buchungen von Ferienhäusern und -wohnungen zahlt der Reisende an die CUENDET-GESCHÄFTSSTELLE oder an das REISEBÜRO eine Anzahlung von 25% des Reisepreises ZUZÜGLICH DM 60,-/SFR 48,-/ÖS 420,- BUCHUNGSSPESEN PRO MIETOBJEKT. Die Restzahlung muss spätestens 30 Tage vor Beginn der Reise geleistet werden. Der Kunde erhält den Voucher, sobald CUENDET & Cie spa Italien die Gesamtzahlung erhalten hat. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Beginn der Reise getätigt werden, muss der Reisende sofort den gesamten Reisepreis bezahlen. Die Zahlung des Mietpreises kann mittels einer Banküberweisung oder einem Check in EURO getätigt werden (nur für die Länder gültig, die dem EURO beitreten).

7) KAUTION
Eine Schadenskaution für eventuelle Verluste, Defekte oder Schäden an der Unterkunft oder der Einrichtung derselben während des Aufenthalts des Reisenden wird nicht verlangt, es sei denn, eine solche ist speziell in der Katalogbeschreibung aufgeführt. Der Gast ist für mögliche Verluste, Defekte oder Schäden am Haus oder der Einrichtung während dem Aufenthalt verantwortlich. Im Falle von Schäden behält sich CUENDET das Recht vor, dem Gast den dem Schaden entsprechenden Betrag in Rechnung zu stellen.


8) ZEITPUNKT DER AN- UND ABREISE
Die Ankunft muss zwischen 17,00 und 21,00 Uhr des angegebenen Anreisetages erfolgen. Die genaue Ankunftszeit muss aber ausdrücklich im Moment der Buchung oder zu einem späteren Zeitpunkt an CUENDET mitgeteilt werden, damit der Eigentümer oder sein Vertreter vor Ort sein kann. Die Abfahrt muss zwischen 8,00 und 10,00 Uhr des in der Beschreibung angegebenen Abreisetages erfolgen. Jede Änderung des Ankunftstages und der Ankunftszeit muss mindestens 7 Tage im voraus mitgeteilt und von CUENDET bewilligt werden. Im Falle von unvorhersehbaren Verspätungen am Anreisetag wird der Reisende gebeten, direkt den Schlüsselübergeber oder den lokalen Verantwortlichen, dessen Namen und Telefonnummer auf dem Voucher aufgeführt sind, zu informieren. In deren Abwesenheit ist der Reisende verpflichtet, den CUENDET-Kundenservice in Italien anzurufen (die Büros sind von Ostern bis Oktober samstags von 16 bis 20 Uhr und ganzjährig von Montag bis Freitag von 8.45 bis 13 Uhr und von 13.45 bis 17.30 Uhr - Tel. 0039 0577576310 geöffnet).
Falls der Eigentümer nicht erreichbar ist und ihm eine evtl. Verspätung nicht mitgeteilt werden kann oder falls die Verspätung vorher nicht angekündigt wurde, über nehmen der Eigentümer, sein Vertreter und Cuendet keinerlei Verantwortung. Werden der Eigentümer oder dessen Vertreter zu einer unvorhergesehenen Fahrt veranlasst, können sie vom Reisenden eine Kostenerstattung verlangen.

9) ÄNDERUNGEN
Nach Vertragsschluß sind Umbuchungen auf ein anderes Mietobjekt und/oder Änderung der Reisedauer nicht möglich. Die Kosten, die CUENDET & CIE Spa Italien durch Änderungen entstehen, die weder das Mietobjekt noch die Reisedauer betreffen, werden mit DM 100.-/SFR 80.-/ÖS 800.- pro Vorgang berechnet. Bis zum Beginn der Reise kann der Reisende verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. CUENDET & CIE Spa Italien kann dem Eintritt dieser Person widersprechen, wenn sie den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende Cuendet & Cie spa gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

10) ANNULLIERUNGEN
Vor Beginn der Reise kann der Reisende jederzeit von der Reise zurücktreten. Massgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei CUENDET & CIE Spa Italien. Die Rücktrittserklärung sollte daher schriftlich an die CUENDET-Geschäftsstelle oder die Vertragsagentur übersandt werden. Bei Rücktritt vom Vertrag oder Nichtantreten der Reise kann CUENDET & CIE Spa Italien einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die pauschalen Rücktrittsgebühren für von CUENDET & CIE Spa Italien vermittelte Ferienunterkünfte sind wie folgt gestaffelt:
Rücktritt bis 75 Tage vor Beginn der Reise: 15% des Reisepreises; Rücktritt zwischen 74 und 43 Tagen vor Beginn der Reise 25 % des Preises; Rücktritt vom 42. bis zum 30. Tag vor Beginn der Reise: 50% des Reisepreises.
Rücktritt ab dem 29. Tag vor Beginn der Reise: 90% des Reisepreises;
Falls der Kunde nicht erscheint (NO SHOW), muss er 100% des Reisepreises bezahlen.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Preis nicht enthalten. CUENDET & CIE Spa Italien empfiehlt, zusammen mit der Buchung eine solche Versicherung bei der CUENDET-Geschäftsstelle oder Ihrem Reisebüro abzuschliessen.

11) GAS- UND STROMKOSTEN
Alle Gas- und Stromkosten, die für den normalen Haushalt verbraucht werden (Heizung, Klimaanlage und Beheizung des Schwimmbades ausgenommen), sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, die Angaben in der Unterkunftsbeschreibung lauten anders. Wenn jedoch der Verbrauch den durchschnittlichen allgemeinen Mittelwert von FF 100.- pro Woche überschreiten sollte, hat der Eigentümer das Recht, dem Reisenden die Differenz in Rechnung zu stellen. Bei den Unterkünften, bei denen die Gas- und Stromkosten nicht im Mietpreis inbegriffen sind, muss der Verbrauch dem Eigentümer oder seinem Vertreter vor der Abreise des Reisenden gezahlt werden. Falls der Reisende diese Spesen nicht vor seiner Abreise begleicht, wird Cuendet ihm eine Rechnung für den betreffenden Verbrauch zuzüglich Bearbeitungskosten in Höhe von DM 20.-/SFr. 15.-/ÖS 150.- senden.

12) HEIZKOSTEN
Falls die Angaben in den jeweiligen Unterkunftsbeschreibungen nicht anders lauten, muss der Verbrauch von Strom, Gas, Öl oder Holz für die Heizung dem Eigentümer oder seinem Vertreter direkt gezahlt werden, bevor der Reisende abreist. Falls der Reisende diese Spesen nicht vor seiner Abreise begleicht, wird Cuendet ihm eine Rechnung für den betreffenden Verbrauch zuzüglich Bearbeitungskosten in Höhe von DM 20.-/SFr. 15.-/ÖS 150.- senden. In seltenen Fällen sind die Heizkosten im Mietpreis inbegriffen. In diesem Fall wird dies in der Hausbeschreibung angegeben. Handelt es sich um eine Elektro-, Gas-, Heizöl- oder Holzheizung, sind die Kosten generell hoch und können im Winter bei grösseren Häusern bis zu FF 500,- pro Woche ausmachen.

13) HAUSTIERE
Ein Haustier ist bei Häusern mit dem Symbol ¢ nach vorheriger Nachfrage bei Cuendet und der Zustimmung des Eigentümers zugelassen. In diesem Fall wird dem Kunden eine Summe von DM 50.-/SFR. 40.-/ÖS 400.- pro Woche verrechnet, die zusammen mit dem Restbetrag bezahlt werden muss.

14) ÄUSSERE INSTANDHALTUNG
Wenn es notwendig ist, haben der Eigentümer oder sein Stellvertreter Zutrittsrecht, um unerlässliche Instandhaltungsarbeiten (Garten, Schwimmbad, usw.) durchzuführen.

15) VERSICHERUNGEN
CUENDET & Cie spa verfügt über alle obligatorischen Versicherungen, die von der EG vorgeschrieben sind und von den verschiedenen Mitgliedsstaaten sowie von der italienischen Gesetzgebung und der Region Toskana anerkannt wurden und den Bereich des Tourismus betreffen (Geschäftsrisiken, Absicherung gegen Bankrott, Zahlungsunfähigkeit, Schadensfälle am Kunden usw.). Ausserdem werden nicht obligatorische Versicherungspolicen zugunsten der Kunden zur Absicherung verschiedener Risiken angeboten. Um detailliertere Informationen zu erhalten, bitten wir den Reisenden, den ?Sicherungsschein?, den er ebenfalls im vorliegenden Faltblatt findet und der Teil der Allgemeinen Vertragsbedingungen ist, zu lesen.

16) PERSONENZAHL
Unter keinen Umständen ist eine höhere Personenzahl zugelassen als die im Katalog festgelegte (Kinder und Babies eingeschlossen), es sei denn, es bestünde eine vorher schriftlich festgelegte Vereinbarung mit CUENDET. Der Eigentümer ist berechtigt, den Zutritt zu der Unterkunft zu versagen, wenn diese Bedingungen nicht eingehalten werden. In einigen Fällen sind in der Katalogbeschreibung Schlafmöglichkeiten erwähnt, die über die maximale Personenzahl, die unterhalb der Katalognummer und der Ortsbezeichnung aufgeführt ist, hinausgehen: auch in einem solchen Fall darf die Unterkunft nur von der maximalen Personenzahl bewohnt werden. In der Unterkunft dürfen ausschliesslich Personen wohnen, die auf dem Buchungsformular aufgeführt sind. Jeder Austausch von Personen während des Ferienaufenthalts ist verboten, es sei denn, er wurde vorher mit CUENDET vereinbart. Es ist nicht gestattet, Wohnwagen/Camper auf dem Grundstück der Unterkunft zu parken oder Zelte aufzubauen und dort zu logieren.

17) HAFTUNG DES REISENDEN
Sollte der Reisende oder Dritte, die den Besitz und die Unterkunft besuchen, Schaden am Besitz, dessen Ausstattung oder an der Unterkunft und deren Einrichtung verursachen, so ist der Reisende hierfür haftbar. Der Reisende ist gebeten, die Unterkunft sauber und aufgeräumt zu verlassen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Reisende verpflichtet, dem Eigentümer die entstehenden Reinigungskosten direkt vor Ort zu bezahlen. Falls diese vor Abreise nicht beglichen werden, behält Cuendet sich vor, innerhalb von 2 Wochen nach Antrag seitens des Eigentümers, den Reisenden zur Bezahlung des betreffenden Betrags aufzufordern.

18) HAFTUNG
Die Beschreibungen im Katalog sind korrekt und guten Gewissens erstellt. CUENDET haftet im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für
1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung;
2. Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
3. Die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung;
4. Die ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Im Falle von Problemen, die mit dem gemieteten Objekt in Zusammenhang stehen, ist der Reisende verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, die entstandenen Probleme zu lösen, Mängel zu beheben und hieraus entstandene Beeinträchtigungen zu vermeiden. Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen noch am Ankunftstag (Kundendienst: Ostern-Oktober, samstags 16-20 Uhr, Telefon: 0039 0577576310), spätestens am darauffolgenden Montag (Bürozeiten: 8.45 - 13, 13.45 - 17.30 Uhr) telefonisch oder telegrafisch CUENDET & CIE Spa Italien mitzuteilen. Der Reisende verpflichtet sich, CUENDET & CIE Spa die für den Versuch einer Abhilfe erforderliche Zeit einzuräumen. Kommt der Reisende seinen gesetzlichen Mitwirkungs- und Anzeigepflichten nicht nach, sind evtl. Ansprüche auf Preisminderung oder Schadensersatz ausgeschlossen.

19) BESCHRÄNKUNGEN DER HAFTUNG
Die vertragliche Haftung CUENDETS für Nicht-Körper-Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
1. soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit CUENDET & CIE Spa Italien für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen CUENDET & CIE Spa Italien aufgrund unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet CUENDET & CIE Spa Italien bei Personenschäden bis DM 150.000,- pro Kunde und Buchung. Die Haftung für Sachschäden beträgt pro Kunde und Buchung DM 8.000,-. Liegt der Gesamtmietpreis über DM 2.666,-, ist die Haftung auf die dreifache Höhe des Gesamtmietpreises beschränkt.

20) NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNG
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen aufgrund vorzeitiger Rückreise oder sonstiger Gründen nicht in Anspruch, wird sich CUENDET & CIE Spa Italien bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

21) RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH CUENDET & CIE Spa Italien
CUENDET & CIE Spa Italien kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn:
a) der Reisende den Ferienaufenthalt ungeachtet einer Mahnung CUENDETS & CIE Spa Italien nachhaltig stört oder er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt CUENDET & CIE Spa Italien, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich den Wert der ersparten Aufwendungen sowie die Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschliesslich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der Reisende ist in diesem Fall berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Cuendet & Cie spa in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Wird die Reise abgesagt, so erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

22) AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber CUENDET & CIE Spa Italien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem CUENDET & CIE Spa Italien die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.

23) SONSTIGE BESTIMMUNGEN UND HINWEISE
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, unwirksam werden oder eine nicht beabsichtigte Regelungslücke aufweisen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.